Auf Telepolis (18.7.2005) aeussert sich der Jurist Martin Kutscha ueber prinzipielle Implikationen des Frankfurter Urteils:
Die wird es erst geben, wenn auch andere entsprechende Gerichtsentscheidungen vorliegen. Ich gehe davon aus, dass es eine zunehmende Praxis politischer Aktivität im Internet geben wird. Auch deswegen würde ich dafür plädieren, Rechtsmittel einzulegen, bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Es muss eine grundsätzliche Entscheidung herbeigeführt werden, weil, auch wenn ich das vorsichtig formulieren möchte, bei manchen Instanzgerichten die notwendige Sensibilität für die Grundrechte fehlt.
Die wird es erst geben, wenn auch andere entsprechende Gerichtsentscheidungen vorliegen. Ich gehe davon aus, dass es eine zunehmende Praxis politischer Aktivität im Internet geben wird. Auch deswegen würde ich dafür plädieren, Rechtsmittel einzulegen, bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Es muss eine grundsätzliche Entscheidung herbeigeführt werden, weil, auch wenn ich das vorsichtig formulieren möchte, bei manchen Instanzgerichten die notwendige Sensibilität für die Grundrechte fehlt.
contributor - am Montag, 18. Juli 2005, 13:14 - Rubrik: Gegenoeffentlichkeit