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Anfang Juli vergangenen Jahres wurde einer der Organisatoren der Online-Demo gegen das Abschiebegeschäft der Lufthansa verurteilt. Nunmehr wurde das Urteil des Frankfurter Amtsgerichtes vom Frankfurter Oberlandesgericht aufgehoben:
Heise online (01.06. 2006) berichtet

"OLG Frankfurt: Online-Demonstration ist keine Gewalt

Fast ein Jahr, nachdem das Amtsgericht Frankfurt den Initiator einer Online-Demonstration gegen die Lufthansa zu einer Geldstrafe verurteilt hatte, hat das Oberlandesgericht das Urteil mit dem am heutigen Donnerstag veröffentlichten Beschluss vom 22. Mai aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen. Dabei stellten die Richter in der Entscheidung vor allem den Gewaltbegriff in Frage, den die erste Instanz zugrunde gelegt hatte.
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Die gerichtliche Aufarbeitung der Online-Demonstration dauerte damit fast fünf Jahre. Die Gruppen "Libertad" und "Kein Mensch ist illegal" hatten am 20. Juni 2001 zu einer Online-Demonstration gegen die Lufthansa aufgerufen. Mittels einer eigens geschriebenen Software konnten die Demonstranten automatisch verschiedene Webseiten der Fluggesellschaft abrufen und so versuchen, die Server in die Knie zu zwingen. Die Aktivisten wollten damit gegen die Beteiligung der Lufthansa an Abschiebungen protestieren. "


Zur Libertad-Erklärung auf Indymedia (1.6.2006)
florian_cramer meinte am 2. Jun, 02:43:
Online-Demos mögen gut und schön sein...
...distributed Denial-of-Service-Attacken aber definitiv nicht, was jeder unterschreiben kann, der von Rechnern und Netzinfrastruktur ein bißchen Ahnung hat. Ricardo Dominguez hat damals ein wirklich unglückliches Mem in die Welt gesetzt und hätte sich von kompetenten Leuten über intelligentere technische Aktionsformen informieren lassen sollen. - Aber wenigstens sorgt Iustitias Internet-Inkompetenz in diesem Fall mal für ausgleichende Gerechtigkeit gegenüber anderen Fehlurteilen. 
 

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